Johannes-Brenz-Preis

Der Verein für württembergische Kirchengeschichte hat für herausragende Arbeiten zur württembergischen Kirchengeschichte den Johannes-Brenz-Preis gestiftet, dessen Statuten nachstehend veröffentlicht werden.
 

Statuten

 

1. Der Verein für württembergische Kirchengeschichte stiftet einen Johannes-Brenz-Preis für herausragende Arbeiten zur württembergischen Kirchengeschichte. Die Themen der Arbeiten können zeitlich aus dem gesamten Bereich der Kirchengeschichte Württembergs stammen. Der Verein will damit die intensive Beschäftigung mit der kirchlichen Geschichte Württembergs und seiner Beziehung zu den Nachbargebieten fördern und vertiefen.

 

2. Der Preis ist mit € 3.000 dotiert, wird alle zwei Jahre verliehen und kann geteilt werden. Wird keine preiswürdige Arbeit eingereicht, kann die Verleihung um ein Jahr verschoben werden oder der Preis dem Autor einer Publikation, die dem Stiftungszweck entspricht, verliehen werden.

 

3. Der Preis ist zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern bestimmt. Habilitationen oder Werke von fest beschäftigten Wissenschaftlern können in der Regel nicht gefördert werden. Eingereicht werden können herausragende Magister- und Diplomarbeiten, Dissertationen oder Arbeiten von vergleichbarem Umfang.

 

4. Die Auswahl der Preisträger übernimmt ein vom Verein für württembergische Kirchengeschichte eingesetztes Gremium. Über die Arbeiten sind zwei Gutachten einzuholen. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.

 

5. Der Preis wird öffentlich durch den Landesbischof oder seinen Vertreter verliehen. Bei der Verleihung stellen der oder die Preisträger ihre Arbeiten in einem kurzen Vortrag vor.